Neues Transparenzregister – die wichtigsten Informationen für Unternehmen
Am 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft getreten. Damit wurde in der Schweiz ein zentrales, nicht öffentliches Transparenzregister eingeführt, in welchem die wirtschaftlich berechtigten Personen bestimmter Rechtsträger erfasst werden.
Von den neuen Meldepflichten sind insbesondere Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften betroffen. Je nach Ausgangslage gelten unterschiedliche Fristen für die erstmalige Meldung. Bei Neugründungen und Mutationen im Handelsregister ist die Meldung grundsätzlich innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Die sechs wichtigsten Fragen rund um das neue Transparenzregister haben wir in unserem FAQ-Sheet kompakt für Sie zusammengefasst.
Die Unit Consulting AG unterstützt Sie gerne bei der Beurteilung Ihrer Meldepflicht, der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie bei der fristgerechten Meldung an das Transparenzregister. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.