MWST-Erhöhung ab dem 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 werden in der Schweiz die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:
- Normalsatz auf 8.1 % (bis zum 31. Dezember 2023: 7.7%)
- Reduzierter Satz auf 2.6 % (bis zum 31. Dezember 2023: 2.5%)
- Sondersatz für Beherbergung auf 3.8 % (bis zum 31. Dezember 2023: 3.7%)
Diese Erhöhungen führen entsprechend per 1. Januar 2024 auch zu Anpassungen in den Saldosteuersätzen und den Pauschalsteuersätzen.
In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, resp. das 2. Semester 2023 können die neuen Mehrwertsteuersätze deklariert und mit der Eidg. Steuerverwaltung abgerechnet werden.
Massgebend für die Bestimmung des anzuwendenden Steuersatzes ist einzig und allein der Zeitpunkt, resp. der Zeitraum der Leistungserbringung. Weder das Rechnungs- noch das Zahlungsdatum beeinflussen den Steuersatz.
Die Eidg. Steuerverwaltung hat eine MWST-Info 19 publiziert, in welcher eine separate Praxispublikation zur Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024 ersichtlich ist: (https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/tableOfContent.xhtml?publicationId=1003601&lang=de).
Gerne unterstützen wir Sie bei allfälligen Fragen zu den Steuersatzanpassungen oder sonstigen mehrwertsteuerlichen Anliegen. Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen.